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AGB

Mietbedingungen - Stand 13.05.2002

1) Allgemeine Bedingungen

a) Die folgenden allgemeinen Miet-/Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Von diesen allgemeinen Miet- / Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters / Käufers wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.

b) Unsere Angebote sind freibleibend, Mietverträge, Kaufverträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

c) Auf alle durch den Verkäufer/Vermieter geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2) Mietgegenstand

Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.

3) Mietzeit

a) Mietzeit beginnt und endet zu den in den Mietverträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit der Auslieferung des Gerätes beim Vermieter und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache im Lager des Vermieters.

b) Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt ein Tag.

c) Verzögert sich das Eintreffen der Geräte (bei Rücklieferung) beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, werden diese Zeiten entsprechend Punkt 3 b nachberechnet.

4) Mietzins

a) Der zu zahlende Mietzins entspricht unserer Auftragbestätigung oder dem Mietvertrag. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, bestimmt er sich nach unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste.

b) Für Gerätesätze die nach der Preisliste oder nach Vereinbarung mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mit angeliefert werden.

c) Die Preise verstehen sich zzgl. der zur Mietzeit gültigen Mehrwertsteuer.

5) Zahlungsbedingungen

a) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde ist der Mietpreis zzgl. Mehrwertsteuer sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Mietzeiträumen über einen Monat hinaus, ist der Vermieter berechtigt Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

b) Ist der Mieter Neukunde erfolgt eine Bonitätsprüfung. Die ersten drei Aufträge des Neukunden werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Ist der Mieter eine Veranstaltungsagentur, wird zur Absicherung unserer Forderung bei Überschreiten des Zahlungsziels durch die Veranstaltungsagentur folgendes vereinbart: Die aus unserem Auftragsverhältnis resultierende Forderung der Veranstaltungsagentur an ihren Kunden wird grundsätzlich bis zu der Höhe unserer Auftragssumme an uns abgetreten.

c) Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich kann der Vermieter bei Zahlungsrückstand und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

d) Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

6) Versand und Gefahrenübergang

a) Die Versendung der Geräte erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Die Gefahr geht auf den Mieter mit Übergabe an das Transportunternehmen über und erlischt bei Rückgabe an uns. Bei Eigenanlieferung geht die Gefahr bei Anlieferung an den Mieter über und erlischt bei Abholung. Die Kosten für den Transport trägt der Mieter.

b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

7) Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz

a) Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters und nicht versichert. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Die Untervermietung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

b) Die an den Geräten angebrachten Seriennummern, Hersteller-Schilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.

c) Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten o. ä. am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand der Mietsache auf eigene Kosten wieder herzustellen. Machen wir von diesem Recht kein Gebrauch, kann der Mieter trotzdem nicht den Ersatz der ihm für die Veränderung, Einbau, Anbau u.ä. entstandenen Aufwendungen verlangen.

d) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch Ihn oder Dritte entstehen. Hierzu zählt auch der Schaden durch zufälligen Untergang oder zufälliger Beschädigung. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes oder dessen Nachfolgemodells zu ersetzen.

e) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln an der Mietsache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich, dass kein Mangel vorhanden ist, so hat der Mieter, die durch die Untersuchung entstandenen Arbeiten und Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.

f) Schadenersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils beschränkt. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge voraussehbaren Schaden begrenzt.

8) Rückgabe des Mietgegenstandes

a) Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.

b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer Instandsetzung, den vereinbarten Mietzins zu entrichten.

9) Stornierung / Rücktritt des Mieters

a) Tritt der Mieter gleich aus welchem Grund vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern:


  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Auftragswertes
  • bis 8 Tage vor Mietbeginn 60% des Auftragswertes
  • bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Auftragswertes
b) Die Rücktrittserklärung muss bis zu den unter 9)a) genannten Terminen bei uns eingegangen sein.

10) Reparaturaufträge

a) Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.

b) Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt liegt im Ermessen des Verkäufers.

c) Auf die Gewährleistung und Haftung des Verkäufers finden die Bestimmungen von Punkt 7) entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

d) Die Reparaturrechnungen sind sofort fällig. Es gelten entsprechend die Bestimmungen von Punkt 5).

11) Schlussbestimmungen

a) Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Hannover.

b) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

c) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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Heisterbergallee 107 - 30453 Hannover

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